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Groß in großen Klassen! – Wir sind die Fahrschule für Berufskraftfahrer
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Traktor-Klassen

Für die Fahrerlaubnis der Klasse L ist keine praktische Ausbildung und keine praktische Prüfung vorgeschrieben. Sie erhalten somit Ihren Führerschein bereits mit Bestehen der theoretischen Prüfung.

Für die Fahrerlaubnis der Klasse T ist zusätzlich zur theoretischen Ausbildung eine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Sie besteht aus Fahren mit einem Fahrzeug bzw. Zug der Klasse T und einer Unterweisung am Fahrzeug. Beides ist auch Bestandteil der praktischen Prüfung.
 
   

Klasse L (Mindestalter 16)

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (mit Anhänger darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden), die zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt
werden. Außerdem berechtigt die Klasse L zum Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhängern) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

  

Klasse T (Mindestalter 16)

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
 
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